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   VGH Bayern, 27.02.2012 - 3 CE 11.2579   

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VGH Bayern, 27.02.2012 - 3 CE 11.2579 (https://dejure.org/2012,29020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2012 - 3 CE 11.2579 (https://dejure.org/2012,29020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 3 CE 11.2579 (https://dejure.org/2012,29020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewährung von Anrechnungsstunden für Fachbetreuung an Gymnasien;Sicherungsanordnung bei Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung;Vorwegnahme der HauptsacheBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Unterrichtspflichtzeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2012 - 3 CE 11.2579
    Der Senat zieht daraus allerdings im Gegensatz zu der Vorinstanz, die auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2002 (Az. 7 CE 02.637, NVwZ-RR 2002, 839; insbes. RdNr. 22 nach ) Bezug nimmt, nicht den Schluss, es handele sich hier bei dem begehrten Ausspruch des Gerichts von vornherein nicht um eine Regelung, wie sie § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorsieht.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit;

    Soweit der Kläger dieser Rechtsprechung unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Bay. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2012 - 3 CE 11.2579 -, juris) entgegenhält, dass die höhere Leistungsfähigkeit lediglich ein Kriterium bei der Auswahl eines Beamten für eine Beförderungsstelle sein könne und das Amt eines Oberstudienrates gegenüber dem eines Studienrates zwar durch die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, nicht jedoch auch durch ein höheres Arbeitspensum geprägt sei, dringt er hiermit nicht durch.
  • VG Stuttgart, 12.07.2012 - 12 K 2267/12

    Anhebung der Abiturnoten wegen Behinderung

    Es kann zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur durchbrochen werden, wenn die zu erwartenden Nachteile unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.04.2004 - 6 S 17/04; BayVGH, Beschl. v. 27.02.2012 - 3 CE 11.2579; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.03.2012 - 8 ME 204/11 -, jew. juris; Kopp/Schenke, VwGO, 6. Aufl. [2009], § 123 RdNr. 14).
  • VG Stuttgart, 25.08.2017 - 12 K 8776/17

    Anspruch auf inklusive Beschulung in einer allgemeinen Schule

    Es kann zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur durchbrochen werden, wenn das Abwarten in der Hauptsache für einen Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte und eine Hauptsacheentscheidung schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, nur summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2012 - 3 CE 11.2579 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2012 - 8 ME 204/11 - jew. juris).
  • VG Stuttgart, 28.05.2013 - 12 K 1281/13

    Bestimmung der Einzelheiten ambulanter Eingliederungshilfe durch die Behörde

    Es kann zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur durchbrochen werden, wenn die zu erwartenden Nachteile unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. VGH Baden Württemberg, Beschl. v. 21.04.2004 - 6 S 17/04-; BayVGH, Beschl. v. 27.02.2012 - 3 CE 11.2579 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.03.2012 - 8 ME 204/11 - jew. juris).
  • VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363

    Antrag der Standortgemeinde auf Erlass eines Zurückstellungsbescheids

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache nur dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 66a zu § 123 m.w.N.; zur Vorwegnahme der Hauptsache: BayVGH vom 27.2.2012 3 CE 11.2579 juris RdNr. 15).
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